Unsere Preise sind transparent und gestaffelt – je mehr Mitarbeitende, desto günstiger der Einzelpreis. Hinzu kommt eine monatliche Grundpauschale von 39,00 €.
Zum Vergleich: Steuerberater berechnen laut Marktübersicht 2026 zwischen 15 und 50 € pro Mitarbeitendem – oft zuzüglich Zeitgebühren für Rückfragen, Bescheinigungen oder Rückrechnungen. Bei uns sind diese Leistungen eingeschlossen.
Den genauen Monatspreis für Ihr Unternehmen berechnen Sie in Sekunden mit unserem Preisrechner auf der Startseite.
Was unser Preisrechner ausgibt, zahlen Sie – monatlich, ohne Aufschläge. Das ist ein bewusster Unterschied zu vielen anderen Anbietern auf dem Markt.
Bei Steuerberatern und größeren Lohndienstleistern fallen in der Praxis häufig zusätzliche Kosten an: Rückrechnungen werden nach Zeitgebühr abgerechnet, Bescheinigungen extra berechnet, Kurzarbeitsanträge als Sonderleistung fakturiert. Die tatsächlichen Gesamtkosten sind dadurch für Unternehmen oft schwer vorherzusagen.
Ausnahme bei uns: Bei außergewöhnlich aufwendigen Wechseln mit sehr großen Altdatenmengen oder hochkomplexen Sonderfällen sprechen wir das vorab offen mit Ihnen ab. Überraschungen auf der Rechnung wird es nicht geben.
Schon eine einzige Lohnabrechnung bindet Zeit, erfordert aktuelles Fachwissen und birgt Haftungsrisiken bei Fehlern. Mit jedem weiteren Mitarbeitenden steigt der Aufwand – linear. Zehn Abrechnungen sind bereits ein halber Arbeitstag pro Monat, wenn man alles richtig machen will.
Der Wechsel zu einem externen Lohnservice lohnt sich besonders dann, wenn:
Wer die internen Kosten ehrlich rechnet – Arbeitszeit, Softwarelizenzen, Fortbildung, Vertretung – liegt mit einem spezialisierten Lohnservice fast immer günstiger.
Der Wechsel ist unkomplizierter als die meisten erwarten. Was wir von Ihnen brauchen: die aktuellen Stammdaten Ihrer Mitarbeitenden, die letzten Lohnabrechnungen sowie die bisherigen Lohnkonten. Den Rest übernehmen wir.
Wir kümmern uns um die Kommunikation mit den Krankenkassen, melden die Mitarbeitenden Ihres Unternehmens bei den zuständigen Stellen an und sorgen dafür, dass der Übergang zum nächsten Abrechnungsmonat reibungslos funktioniert. Ihr bisheriger Anbieter muss lediglich die Übergabedaten bereitstellen – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Typischer Ablauf:
Die monatlichen Abrechnungen liegen rechtzeitig vor dem Auszahlungstermin vor – das ist keine Selbstverständlichkeit, aber unser Standard. Überraschungen kurz vor dem Zahltag gibt es bei uns nicht.
Voraussetzung dafür ist, dass uns alle variablen Eingaben – Stunden, Boni, Änderungen, Abwesenheiten – bis zu einem gemeinsam vereinbarten Stichtag vorliegen. Diesen Prozess stimmen wir zu Beginn der Zusammenarbeit klar mit Ihnen ab.
Dringende Rückfragen zur laufenden Abrechnung werden von uns priorisiert behandelt. Sie haben immer dieselbe Ansprechpartnerin – kein Ticketsystem, kein Callcenter.
Per E-Mail und Telefon – direkt, persönlich, ohne Ticketsystem. Sie müssen Ihr Anliegen nicht jedes Mal neu erklären, weil wir Ihr Unternehmen kennen und als fester Ansprechpartner dauerhaft für Sie da sind.
Kein Weitervermitteln, kein Warteschleife, kein wechselnder Sachbearbeiter. Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet – in der Abrechnungsphase auch schneller.
Ein Steuerberater darf umfassend beraten – Jahresabschluss, Steuererklärungen, Betriebsprüfungen, steuerrechtliche Einschätzungen. Diese Breite hat ihren Preis. Die Lohnabrechnung ist dabei oft nur eine von vielen Leistungen.
Wir sind ausschließlich auf die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen spezialisiert. Das ist gemäß § 6 Nr. 4 StBerG ausdrücklich als zulässige Hilfeleistung in Lohnsteuersachen erlaubt – also vollständig legal und sauber geregelt.
Viele Unternehmen kombinieren beides: Wir übernehmen die monatliche Lohnabrechnung effizient und zu einem planbaren Festpreis. Der Steuerberater konzentriert sich auf Beratung und Jahresabschluss – was er am besten kann. Das spart Geld und entlastet beide Seiten.
Was wir nicht tun: Steuerliche Beratung, Auslegung von Steuerrecht, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen. Diese Tätigkeiten sind gesetzlich Steuerberatern und Rechtsanwälten vorbehalten.
Standardabrechnungen kann fast jede Software. Der Unterschied zeigt sich bei den Sonderfällen – und davon gibt es im deutschen Lohnrecht mehr als genug.
Haben Sie einen Fall, der hier nicht steht? Sprechen Sie uns an – wir klären, ob und wie wir helfen können.
Lohnsteueraußenprüfungen und SV-Prüfungen sind für viele Unternehmen ein Stresstest. Nicht für unsere Kunden – weil die Unterlagen bei uns von Anfang an prüfungsfertig sind.
Wir arbeiten GoBD-konform, führen vollständige Lohnkonten und archivieren alle Meldungen, Bescheinigungen und Nachweise strukturiert und abrufbar. Wenn eine Prüfung angekündigt wird, bereiten wir alle Unterlagen termingerecht auf – Lohnkonten, DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuerbescheinigungen.
Der entscheidende Vorteil: Weil unsere Prozesse sauber sind, gibt es bei Prüfungen in der Regel keine Beanstandungen. Das ist keine Garantie – aber unsere Erfahrung.
Wir arbeiten mit Sage HR – einer der führenden Payroll-Lösungen in Deutschland, die in Tests regelmäßig Bestnoten erhält. Die Software ist GoBD-konform, ELSTER-kompatibel und ermöglicht die direkte digitale Übermittlung aller gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen – DEÜV, ELStAM, eAU.
Was das für Sie bedeutet: keine Medienbrüche, keine manuellen Übertragungsfehler, vollständige Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge. Alle Daten liegen auf deutschen Servern und werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert.
Sollten Sie einen Steuerberater haben, der mit DATEV arbeitet: Wir stellen alle relevanten Daten in einem kompatiblen Format bereit, damit die Übergabe reibungslos funktioniert.
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns mit einer konkreten Antwort zurück.
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